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KAPITALANLAGEN
Ziele und Grundsätze für die Durchführung und Überwachung der Vermögensanlagen werden vom Stiftungsrat festgelegt.
Aufgrund einer für jede Anlagekategorien festgelegten Benchmak kann die Umsetzung der Anlagestrategie transparent überwacht werden.
Die ASIP-Charta und deren Fachrichtlinien sind für APK verbindlich. Sämtliche Stiftungsräte und Mitarbeitende sind ihr unterstellt.