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AKTUELL
Neues Teilliquidationsreglement
Das Teilliquidationsregelement der APK wurde an die neuen gesetzlichen Vorschriften angepasst. Das Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht hat dieses mit Verfügung vom 17. Januar 2011 genehmigt und eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen für allfällige Beschwerden angesetzt. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist erwächst die Verfügung in Rechtskraft.
Nachfolgend können Sie die beiden Dokumente lesen